Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Easy Park & Fly
(Fassung SBL 1/07)
1. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt stets durch unsere schriftliche Vertragsbestätigung oder durch unsere Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine Email genügen der Schriftform.
Mündliche mitgeteilte Buchungswünsche werden nur als Reservierungsanfrage entgegen genommen.
2. Leistungen von easy park & fly
Easy park & fly vermietet unbewachte Parkplätze und besorgt den Transfer vom Parkplatz bzw. der Tiefgarage zum Flughafen und wieder zurück nach den nachfolgenden Bestimmungen:
a. Stellplatzvermietung
Easy park & fly bietet Kunden die Möglichkeit, ihren Personenkraftwagen auf dem Betriebsgelände Radeburger Str. 214, Dresden-Rähnitz oder in der Tiefgarage Dörnichtweg 52, Dresden-Klotzsche, abzustellen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
b. Flughafentransfer
Easy park & fly bietet zusätzlich zur Vermietung eines Stellplatzes nach vorheriger Anmeldung den Transfer von bis zu 8 Personen und deren Gepäck vom Stellplatz zum Flughafen Dresden und nach Rückkehr vom Flughafen zurück zum Stellplatz.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung stark alkoholisierter oder randalierender Personen abzulehnen.
3. Einstelldauer
Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich vom Stellplatz zu entfernen. Kommt der Kunde dem nicht nach, so sind wir nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten.
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Höchsteinstelldauer 28 Tage.
4. Sonstige Bestimmungen
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und –abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Betriebsgelände verboten.
Der Kunde haftet für alle von ihm, seinem Personal, seinen Beauftragten oder seinen Begleitpersonen fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden von easy park & fly.
5. Zahlungsbedingungen, Rückvergütung und Rücktritt
Die Gebühr für die Stellplatzmiete bemisst sich nach der Parkdauer. Der Transfer für bis zu 8 Personen incl. Gepäck ist im Preis für die Stellplatzmiete inbegriffen.
Der Preis für die Leistungen von easy park & fly richtet sich nach der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste.
Die Park- und Transfergebühr ist im Voraus für die gesamte Mietzeit per Überweisung oder in bar zu entrichten. Dies gilt nicht für Kunden, die über Vertriebspartner gebucht haben und einen entsprechenden Voucher vorweisen. Eine Rückvergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt nicht.
Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts zu leisten.
6. Gewährleistung, Haftung, Schadensanzeige
Verwahrung, Bewachung und Gewährung von Versicherungsschutz erfolgen nicht. Obhutspflichten entstehen auch nicht durch die Anwesenheit von Personal oder eine Beobachtung des Abstellplatzes per Videoanlage.
Easy park & fly hat für die Folgen von Verspätungen nur einzustehen, wenn die Verspätung auf einem schuldhaften Verhalten von easy park & fly oder deren Personal beruht.
Die Schadensersatzpflicht von Easy park & fly sowie deren Erfüllungsgehilfen aus dem Park- und Transfervertrag wird auf Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beschränkt. Dies gilt nicht die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Wir haften demnach nicht für Schäden, welche durch andere Kunden oder Dritte zu verantworten oder durch höhere Gewalt verursacht sind.
Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an uns ab, soweit uns ein Schaden entstanden ist.
Offensichtliche Schäden sind uns vor Verlassen des des Betriebsgeländes unverzüglich anzuzeigen und uns ist Gelegenheit zur Untersuchung zu geben. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Schadensanzeige innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anzeige. Bei Verstoß gegen diese Anzeigepflicht enfällt der Ersatzanspruch des Kunden für Sachschäden, es sei denn, der Verstoß ist vom Kunden nicht zu vertreten oder der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von easy park & fly oder unserer Erfüllungsgehilfen.
7. Pfandrecht
Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich der Forderungen von easy park & fly in Verzug, so steht uns ein Pfandrecht an dem eingestellten Kfz zu.
8. Datenschutz
Die easy park & fly bereitgestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von easy park & fly im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer und Flugdaten, an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.
9. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Park- und Transfervertrag der Geschäftssitz von easy park & fly.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.Mit dem Stand 01.11.2009 verlieren alle zuvor verwendeten AGB für easy park & fly ihre Gültigkeit.
Stand: 01.11.2009
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